Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich YouTube und die GEMA nunmehr geeinigt.
YouTube-Videos, welche bisher mit dem roten Sperrvermerk der GEMA versehen waren, daß dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar ist, sind jetzt auch in Deutschland abrufbar. Beide Seiten haben sich nach jahrelangem Streit endlich auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Die roten Sperrgrafiken dürften damit nun der Vergangenheit angehören. Weiteres hierzu findet sich auf einem Blogeintrag auf YouTube.
Damit ist es nicht mehr notwendig einen Proxy-Server zu nutzen oder einen anderweitigen VPN-Diensteanbieter, welcher eine ausländische IP-Adresse zur Verfügung stellt, um die in Deutschland bisher gesperrten Videos anzusehen.
Über die Höhe der vereinbarten Lizenzgebühren herrscht Stillschweigen. Grund des jahrelangen Streites war die Frage, ob YouTube als Musikdienst zu behandeln ist und dieser damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder ob es sich nur um eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer handelt. Im Januar unterlag die GEMA mit einer Schadensersatzklage gegen YouTube vor dem Oberlandesgericht München – sie hatte in dem Verfahren 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos gefordert. Es bleibt damit abzuwarten, wie sich Hierzulande die Rechtsprechung zum Urheberrecht weiter entwickeln wird.