Thomas Knopf

Rechtsanwalt & Mediator

  • Kanzlei
  • Mediation
  • Formulare
  • Kosten
  • Kontakt
  • Impressum
Aktuelle Seite: Startseite / Datenschutz / Speicherung dynamischer IP-Adressen ist zulässig

Speicherung dynamischer IP-Adressen ist zulässig

19. Oktober 2016

EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, Rs. C-582/14

Nach einem Urteil des EuGH → (Patrick Breyer / Bundesrepublik Deutschland) ist die dynamische Speicherung von IP-Adressen zulässig, obgleich diese ein personenbezogenes Datum darstellen und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nach seiner Entscheidung zum sogenannten „Computergrundrecht“ dem Persönlichkeitsrecht unterfallen und  damit besonderen Schutz genießen.

Die Speicherung ist aber nicht ohne Weiteres ohne Zustimmung des Nutzers dann zulässig, wenn die Speicherung Grundrechtsbelang hat, soll heißen, wenn das Interesse des Nutzers der Website  ein überwiegendes Interesse daran hat, daß seine Daten nicht gespeichert werden. Hierzu hat der EuGH folgende Grundsätze aufgestellt.

1. Eine dynamische IP-Adresse, stellt für den Betreiber ein personenbezogenes Datum dar, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen und die von einem „Anbieter von Online-Mediendiensten“ (d. h. vom Betreiber einer Website, hier den Einrichtungen des Bundes) beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert wird,

2. Ein Anbieter von Online-Mediendiensten darf personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen. Der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten und die Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs müssen dies rechtfertigen. Andere Regelungen eines Mitgliedsstaates stehen Unionsrecht entgegen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach dem Unionsrecht nach dieser Lesart also unter anderem dann rechtmäßig, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses des Diensteanbieters, das von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden, erforderlich ist, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Nach Ansicht des EuGH schränkt die deutsche Regelung aber nach ihrer in der Lehre überwiegend vertretenen Auslegung die Tragweite dieses Grundsatzes ein, indem sie es ausschließt, daß der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediums zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer sein kann.

Der EuGH hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß die Einrichtungen des Bundes, die Online-Mediendienste anbieten, ein berechtigtes Interesse daran haben könnten, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten.

Es bleibt also die Begründung des Urteils abzuwarten…

Kategorie: Datenschutz, IT-Recht

Kontakt

Rechtsanwalt
Thomas Knopf
Deidesheimer Str. 24
14197 Berlin (Wilmersdorf)

Digital

Telefon: 030 88 55 23 45
Telefax: 030 88 55 23 99
Skype: thomas.knopf
Mail: kanzlei@ra-knopf.de

Bürozeiten

Mo. - Do. von 10:00 - 13:00 Uhr
Mo. - Do. von 14:00 - 15:00 Uhr
Fr.   - nur von 10:00 - 13:00 Uhr

Copyright © 2021 · Thomas Knopf

  • Gerichtsentscheidungen und Artikel
  • Privacy Policy
  • Verschlüsselung
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Impressum

Copyright © 2021 · elegance Theme on Genesis Framework · WordPress · Anmelden